AGB

1.
 
Das Fahrzeug darf nur vom Antragsteller gefahren werden, und nicht an Dritt- personen weitergegeben werden. Ist der Antragsteller nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises, so kann er beim Fahrzeughalter einen Fahrer be- antragen und die Konditionen mit demjenigen selbst vereinbaren.
 

2.
 
Die Kilometer werden ab der Übername des Fahrzeugs verrechnet, exkl. Diesel- kraftstoff.
Tages-, Wochenend-, und Wochen-Tarife betragen:

Tagespreis: 160.- CHF inkl. 200 km
Wochenendpreis: 300.- CHF inkl. 400 km
Wochenpreis: 800.- CHF inkl. 1000 km

Jeder weitere Kilometer wird mit 0.85 CHF pro Kilometer verrechnet. Beim mit- führen von Anhängern werden die Kosten pro km mit dem Fahrzeughalter im Voraus besprochen. Die Bezahlung hat direkt beim Fahrzeughalter zu erfolgen.
Antragsteller für Dauermiete müssen die Übernahme des Fahrzeuges mittels Protokoll bestätigen.
Bei der Rückgabe wird der Zustand des Wagens mit dem Übernahme-Protokoll verglichen. Neue Schäden gehen zu Lasten des Antragstellers. Schäden dürfen keinesfalls selbst und ohne Wissen des Fahrzeughalters behoben werden.
 


3.
 
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Der Antragsteller haftet grundsätzlich für jeden durch ihn verursachten Schaden. Schadenfälle sind sofort, Bagatellunfälle spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges beim Fahrzeughalter zu melden. Es ist Pflicht des Antragstellers bei Unfällen und Beschädigungen durch Dritte einen Polizeirapport erstellen zu lassen. (Europ. Unfallprotokoll etc.)
 

4.
 
Bei Schäden gilt folgende Regelung: 
Pro Vollkasko-Schadenereignis hat der Antragsteller CHF 1’000.- Selbstbehalt zu bezahlen. Bei Haftpflichtereignissen hat der Antragsteller unter 26 Jahren CHF 1’000.- selbst zu tragen. Muss der Halter des Fahrzeuges die Haftpflicht- versicherung für eine Leistung herangezogen werden und nimmt letztere Regress auf den Halter, so kann diese im selben Ausmass Regress auf den Antragsteller des Fahrzeuges nehmen.
 

5.
 
Die Verpflichtung des Antragstellers erstreckt sich auf die seriöse Führung des Fahrzeuges, die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung, das Auftanken, das Sichern der Ladung auf dem Dach, im Fahrzeug und am Anhänger sowie die verlässliche Rückgabe des Fahrzeuges zum festgelegten Termin.
 

6.
 
Die zulässigen Gesamtgewichte sowie Personenzahlen dürfen nicht über- schritten werden.
 

7.
 
Der Fahrzeughalter lehnt jegliche Haftung bei Missachtung oben genannter Punkte ab.
 

8.
 
Ohne Kenntnisnahme und Unterzeichnung des Antragsformulars darf niemand das Fahrzeug führen.
 

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